§ 10 Vollstreckbarer Titel
Stand: 10.06.2019
Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 10 AnfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 – 3 K 1997/17Zitiert von 2
- BGH, 02.03.2000 – IX ZR 285/99Zitiert von 10
- BFH, 31.05.1983 – VII R 7/81Zitiert von 11
- BFH, 08.03.1984 – VII R 43/83Zitiert von 2
- VG München, 02.07.2025 – M 28 K 21.4519
- FG Münster, 09.11.2018 – 14 K 933/16 AOZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 11.10.2017 – 9 K 1566/14Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 AnfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.